Barrierefreiheit auf Websites: Was das BFSG für kleine Unternehmen bedeutet
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Viele Unternehmen sind verunsichert, ob ihre Website betroffen ist. Hier ein Überblick – ohne Panikmache. Für deinen konkreten Fall ersetzt er keine Rechtsberatung.
Nikolas OrtmannGrafik- & Webdesigner aus Solingen
- Das BFSG gilt seit Juni 2025 – nicht für jede Website.
- Kontrast, Alt-Texte, Tastaturbedienung sind Grundlagen.
- Barrierearm hilft allen Besuchern und bei SEO.
Wen das Gesetz betrifft
Das BFSG betrifft vor allem Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten – etwa Online-Shops oder Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen oder Termine buchen. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gibt es Ausnahmen. Ob du betroffen bist, hängt also von deinem Angebot und deiner Unternehmensgröße ab.
Was barrierefrei konkret heißt
- Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
- Bilder mit aussagekräftigen Alternativtexten
- Bedienbarkeit per Tastatur
- Klare Überschriften-Struktur
- Formulare mit beschrifteten Feldern und verständlichen Fehlermeldungen
- Videos mit Untertiteln, wo nötig
Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt
Barrierearme Websites sind für alle angenehmer: für ältere Menschen, für jemanden mit dem Handy in der prallen Sonne, für Menschen mit vorübergehender Einschränkung. Und viele der Maßnahmen helfen gleichzeitig bei SEO, weil Suchmaschinen saubere Strukturen besser verstehen.
Was du jetzt tun kannst
- Prüfe, ob du Verbrauchern online Verträge anbietest.
- Teste deine Seite mit der Tastatur: Kommst du überall hin?
- Prüfe Kontraste und Schriftgrößen.
- Lass im Zweifel rechtlich beraten.
Bei mir Standard
Barrierearme Umsetzung gehört bei jeder Website dazu, die ich baue. Mehr dazu unter Webdesign aus Solingen.
Ich bin Niko, Grafik- und Webdesigner aus Solingen. Schreib mir kurz, worum es geht – das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Muss jede Unternehmenswebsite barrierefrei sein?
Nicht jede fällt unter das BFSG. Entscheidend sind Angebot, Zielgruppe und Unternehmensgröße. Barrierearm zu bauen ist aber immer sinnvoll.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?
Ein Plugin kann helfen, ersetzt aber keine saubere Umsetzung. Struktur, Kontraste und Bedienbarkeit müssen im Design und Code stimmen.


